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   BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75   

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https://dejure.org/1977,1773
BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75 (https://dejure.org/1977,1773)
BSG, Entscheidung vom 01.06.1977 - 3 RK 41/75 (https://dejure.org/1977,1773)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 1977 - 3 RK 41/75 (https://dejure.org/1977,1773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Pflicht einer Ersatzkasse zur Tragung von Kosten einer nicht kassenüblichen ärztlichen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 41
  • NJW 1978, 605
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75
    Nur bei Tätigwerden von Nichtkassenärzten ist in der bisherigen Rechtsprechung über Fälle von Notfallbehandlungen entschieden worden (vgl. BSGE 19, 270; 34, 172; 35, 10).

    Der Gesetzgeber hat aus wohlerwogenen Gründen der Krankenkasse den unmittelbaren Zugang zu dem zwischen dem Patienten und dem Arzt bestehenden Behandlungsverhältnis versagt (vgl. § 368 e Satz 2, 1etzter Halbsatz RVO; vgl. dazu auch BSGE 19, 270, 274).

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75
    Nur bei Tätigwerden von Nichtkassenärzten ist in der bisherigen Rechtsprechung über Fälle von Notfallbehandlungen entschieden worden (vgl. BSGE 19, 270; 34, 172; 35, 10).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75
    Nur bei Tätigwerden von Nichtkassenärzten ist in der bisherigen Rechtsprechung über Fälle von Notfallbehandlungen entschieden worden (vgl. BSGE 19, 270; 34, 172; 35, 10).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 44, 41 ff.; 48, 258 ff.) steht einem Versicherten keine Kostenerstattung zu, wenn er einen Arzt (dasselbe muß für einen anderen Heilbehandler gelten) privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt.

    Eine Möglichkeit der Privatbehandlung auf eigene Kosten mit nachfolgender Kostenerstattung ist dem System der deutschen gesetzlichen Krankenkasse fremd (BSGE 44, 41 [42] unter Berufung auf BSGE 42, 117 [119]).

    Während sich das Landessozialgericht im Verfahren 1 BvL 9/82 noch mit der Entscheidung BSGE 44, 41 ff. auseinandersetzt, unterläßt es dies in dem Ergänzungsbeschluß zu 1 BvL 8/82. Das Gericht legt dort sogar ausdrücklich dar, es könne nicht festgestellt werden, daß der Klägerin eine Behandlung durch einen ärztlichei4 Verhaltenstherapeuten nicht zuzumuten gewesen wäre; es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß für sie nur eine Behandlung durch einen Diplom-Psychologen in Betracht gekommen sei.

  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Für die hier zu treffende Entscheidung kommt es darauf nicht an, denn für versicherungspflichtige Rentner - und auf diese Personengruppe bezog sich der in Rede stehende Bescheid - hat die Möglichkeit der Kostenerstattung und der Inanspruchnahme von Leistungserbringern, die nicht in die kassenärztliche (vertragsärztliche) Versorgung eingebunden waren, zu keinem Zeitpunkt bestanden (einhellige Meinung; vgl BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 10; BSGE 44, 41, 42 = SozR 2200 § 508 Nr. 2 S 2; BSGE 69, 170, 172 ff = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 3 ff).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Die Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse, in der sich die finanzielle Seite ihrer Leistungsverpflichtung ausdrückt und auf die sich ihre Kostenübernahmeerklärung gründet, orientiert sich somit nicht ausschließlich an medizinisch-wissenschaftlichen Maßstäben, sondern auch an den sozialen Bedürfnissen der Versichertengemeinschaft; ihr Leistungsrahmen ist sozialrechtlich eigenständig ausgestaltet und geprägt (vgl. dazu BSG 44, 41, 44; BSG, Urteil vom 24. April 1979 = aaO).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei abzuleiten, daß bei Abschluß eines privaten Arztvertrages eine Kostenerstattung generell nicht möglich sei (BSGE 44, 41).

    Das LSG ist offensichtlich der Entscheidung des Senates vom 1. Juni 1977 (- 3 RK 41/75 - = BSGE 44, 41, 42 ff = SozR 2200 § 508 Nr. 2) gefolgt.

  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Ihre aus dem Sachleistungsprinzip resultierende Verpflichtung zur Verschaffung der vom Versicherten benötigten und ihm nach dem Gesetz zustehenden Dienste und Güter der Krankenpflege und damit ihren Grundauftrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ihrer Mitglieder haben die KKn durch Abschluß von Verträgen mit den KÄVen, den Krankenhäusern und den Lieferanten von Leistungen und Gegenständen der Krankenpflege erfüllt (BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 10; BSGE 44, 41, 43 = SozR 2200 § 508 Nr. 2 S 4; BSGE 46, 179, 181 f = SozR 2200 § 182 Nr. 32 S 61; BSG SozR 2200 § 184 Nr. 13 S 19 f; BSG SGb 1986, 28, 29 f).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einem Versicherten keine Kostenerstattung zusteht, wenn er einen Arzt privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt (BSGE 44, 41 ff., Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 -, Urteil vom 24. April 1979 -3 RK 32/78 -).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Selbst in dem vom LSG zur Stützung seiner Rechtsansicht ebenfalls zitierten Urteil des 3. Senats vom 1. Juni 1977 - 3 RK 41/75 - (BSGE 44, 41), das wohl an das obengenannte Urteil BSGE 19, 270 anzuknüpfen versucht, wurde ausgeführt, daß die Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung "jedoch auch in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen" gehört (Seite 44, Mitte).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 62/79

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe; Weiterführung des

    Das entspricht dem System der gesetzlichen Krankenversicherung, das nicht vom Kostenerstattungs-, sondern vom Sachleistungsprinzip geprägt wird (vgl. u.a. BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozR 2200 § 508 RVO Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 -KVRS 2020/4-, vom 24. April 1978 - 3 RK 32/79 -SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13- und vom 11. Oktober 1979- 3 RK 72/78).
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78

    Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungspflicht - Legasthenie-Behandlung -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einem Versicherten keine Kostenerstattung zusteht, wenn er einen Arzt privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt (BSGE 44, 41 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 32/78 -).

    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Frage, in welchem Umfang in, Notfällen ärztliche Hilfe außerhalb des durch das Gesetz bzw. die Versicherungsbedingungen vorgeschriebenen Weges in Anspruch genommen werden kann, denn auch bei einer Notfallversorgung darf ärztliche Behandlung nur durch einen approbierten Arzt geleistet werden (§ 368 d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 1 RVO; vgl. BSGE 19, 270, 272 f.; 34, 172; 44, 41, 43).

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Das entspricht dem System der gesetzlichen Krankenversicherung, das nicht vom Kostenerstattungs-, sondern vom Sachleistungsprinzip geprägt wird (vgl. u.a. BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozR 2200 § 508 RVO Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember.
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79

    Erstattung der Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei der stationären

  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 66/81

    Krankenkasse - Mutterschafts-Hauspflege - Kostenerstattung

  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 58/79

    Erstattung von Behandlungskosten - Behandlung durch Nichtkassenärzte -

  • BSG, 24.11.1983 - 8 RK 6/82

    Ersatzkasse und ihre Versicherungsbedingungen

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 34/79
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
  • LSG Hessen, 27.09.1978 - L 8 KR 984/77
  • BSG, 17.10.1988 - 3 BK 31/88
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 97/78
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